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Bundesgerichtshof entscheidet erneut über Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen. (Kopie)

Der BGH hat erneut über Revisionen des Musterklägers, eines Verbraucherschutzverbands, und der Musterbeklagten, einer Sparkasse, gegen ein Musterfeststellungsurteil des OLG Dresden über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden (Az. XI ZR 257/21).